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1. Streckenverlauf
Obere Fischereigrenze: Einlauf Erlenbach
Untere Fischereigrenze: Zusammenfluss Untergraben unterhalb Werk III mit der Diemel.
Vom Einlauf Erlenbach bis zur Diemelbrücke (Hauptstraße) darf bis zum 31.Juli des Jahres
nur mit der Fliegenrute und Fliege gefischt werden.
Vom 1.August an bis zum Saisonende
darf auf dieser Strecke auch mit Spinner, Blinker und Wobbler geangelt werden.
2. Angelsaison
1. April bis 19. Oktober eines jeden Jahres. Das Watfischen ist bis zum 15. Juni eines jeden Jahres nicht gestattet.
3. Schonzeiten
Die gesetzlichen Artenschonzeiten sind unbedingt zu beachten. Die Äsche ist in NRW ganzjährig geschützt!
Gehakte Äschen sind mit ihrer Länge und dem genauen Fangort in der Diemel
(z.B. zwischen Einlauf Glinde
und Diemelbrücke oder Höhe der Minigolfanlage)
einzutragen und schonend zurückzusetzen.
4. Mindestmaße
Aal
50 cm
Bachforellen
25 cm
Regenbogenforellen
25 cm
Entsprechend der Landesfischereiordnung NRW gilt: Fische, die einem Mindestmaß unterliegen, dürfen
nicht als Köderfische verwendet werden. Lebende Köderfische dürfen nicht mitgeführt und zum Fang von
Fischen verwendet werden. Wird ein untermaßiger Fisch beim Fang so schwer verletzt, dass mit seinem
Eingehen gerechnet werden muss, ist dieser zu töten und zu vergraben. Eine Lebendhälterung von gefangenen
Fischen ist verboten.
5. Köder
Der Fischfang ist mit allen gesetzlich erlaubten Ködern gestattet. Verboten ist der Fischfang mit Wurm,
lebenden Köderfisch und gefärbten Maden. Der Fang aller Kleinfischarten in der Diemel und ihren Nebenbächen
ist verboten. Anfüttern ist verboten. Während der Zeit vom 01.04. bis 19.10. ist von Sonnenuntergang bis
Sonnenaufgang das Grundangeln mit Wurm auf Aal in der gesamten Strecke erlaubt. Aalpöddern ist zu jeder
Tageszeit gestattet. Es darf grundsätzlich nur mit einer Handangel und einem Köder geangelt werden. Beim
Aalangeln dürfen 2 Grundruten mit je 1 Einzelhaken verwendet werden.
6. Fanglimit
Pro Angeltag maximal 5 Salmoniden
Pro Angelsaison 90 Salmoniden
Pro Angelsaison 4 Schleien
Pro Angelsaison 30 Aale
7. Fangkalender
Jeder gefangene Fisch ist zu messen und mit seiner Länge unter der entsprechenden Rubrik in den Fangkalender
einzutragen. Der Fangkalender ist –
auch wenn kein Fisch gefangen wurde
– bis zum
10. Januar
des folgenden
Jahres beim Gewässerwart oder der Ausgabestelle abzugeben. (s. Stempel im Kalender)
Für nicht eingegangene Fangkalender wird ein Bußgeld von
50, - €
erhoben.
8. Veräußerungsverbot
Gefangene Fische dürfen nicht verkauft werden.
9. Vereinseigene Fischereiaufseher
Der ASV Diemeltal e.V. Niedermarsberg setzt zur Kontrolle der Fischerei an dem unter Punkt 1. dieser
Gewässerordnung genannten Streckenverlauf seiner Vereinsgewässer vereinseigene Fischeraufseher ein.
Die Fischereiaufsicht erstreckt sich auf die Kontrolle
a.) des Fischereischeins und des Fischereierlaubnisscheins,
b.) der mitgeführten Fanggeräte und Fischbehälter,
c.) auf die Überwachung der Einhaltung der Schonzeiten und die Überprüfung der Mindestmaße der gefangenen
Fische und die Einhaltung des unter 6. genannten Fanglimits sowie
d.) die Einhaltung tierschutzrechtlicher Vorschriften.
Den Aufforderungen der Fischereiaufseher ist ohne Einschränkungen Folge zu leisten.
Die Fischereiaufseher weisen sich durch einen vom Vorstand des Vereins ausgestellten Ausweis
als Fischereiaufseher aus.
10. Verstöße
Verstöße gegen diese Fischereiordnung können den sofortigen entschädigungslosen Entzug der Fischereierlaubnis
zur Folge haben. Die Fischereierlaubnis kann zeitweilig oder auf Dauer versagt werden. Hierüber entscheiden die
entsprechenden Organe des ASV. Den Anordnungen der Fischereiaufseher ist Folge zu leistet.
11. Sonderbestimmungen für Gäste
Gäste dürfen nur in der im Erlaubnisschein gesondert gekennzeichneten Strecke fischen.
Vom Einlauf Erlenbach bis zur Diemelbrücke (Hauptstraße) darf bis zum 31.Juli nur mit der Fliegenrute und
Fliege gefischt werden. Vom 1.August an bis zum Saisonende darf auf dieser Strecke auch mit Spinner, Blinker
und Wobbler geangelt werden.
Das Watfischen ist bis zum 15. Juni eines jeden Jahres nicht gestattet.
Das Nachtangeln ist nicht gestattet.
Jedes Vereinsmitglied mit gültigem Fischereierlaubnisschein darf einen Gast zum Fischen mitnehmen. Der Gast kann
dann zu den gleichen Bedingungen fischen wie das Vereinsmitglied. Der Gast hat einen Erlaubnisschein zu lösen.
ASV Diemeltal e.V. Niedermarsberg
Für das Präsidium
gez. F.-J. Kies, G. Wegener, W. Wlasny
Gewässerordnung
des ASV Diemeltal e.V. Niedermarsberg - gültig ab 23.02.2018