Angeln für Kinder unter 10 Jahren
Aufnahme von Kindern in den Fischereiverein
Das
Ministerium
für
Umwelt
und
Naturschutz,
Landwirtschaft
und
Verbraucherschutz
hat
die
Auslegung
des
Landesfischereigesetzes
im
Hinblick
auf
die
Zulassung
von
Kindern
beim
Angeln
geregelt.
Kinder,
die
aufgrund
ihres
Alters
noch
keinen
Jugendfischereischein
erwerben
können,
dürfen
einem
erwachsenen
Fischereischeininhaber
bei
der
Ausübung
des
Fischfangs
„assistieren“,
d.h., sie dürfen angeln!
Abhaken
und
Versorgen
der
Fische
muss
vom
Erwachsenen
vorgenommen
werden.
Damit
können
Kinder
unter
10
Jahren
die
Mitgliedschaft
im
ASV
erwerben!
Der
Verbandsbeitrag
beträgt
3,85
€
incl.
Mitgliedschaft
im
Landessportbund.
Die
Regelung
gilt
ab
01.01.2012.
Der
Verband
gibt
dafür
spezielle und attraktive Kinderangelausweise und Beitragsmarken aus.
In
seiner
Sitzung
am
05.03.2012
hat
der
Vorstand
des
ASV
vorbehaltlich
der
Beschluss-fassung
in
der
nächsten
Jahreshauptversammlung
festgelegt,
für
Kinder
den
ermäßigten
Vereinsbeitrag
in
Höhe
von
12,00
€
pro
Jahr
(incl.
Verbandsbeitrag)
zu
erheben.
Interessenten
können
sich
ab
sofort
an
den
Geschäftsführer
wenden.
Und so sieht der neue Kinderangelausweis aus!
www.asv-diemeltal-niedermarsberg.de