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1. Streckenverlauf Obere Fischereigrenze: Einlauf Erlenbach Untere Fischereigrenze: Zusammenfluss Untergraben unterhalb Werk III mit der Diemel. Vom Einlauf Erlenbach bis zur Diemelbrücke (Hauptstraße) darf bis zum 31.Juli des Jahres nur mit der Fliegenrute und Fliege gefischt werden. Vom 1.August an bis zum Saisonende darf auf dieser Strecke auch mit Spinner, Blinker und Wobbler geangelt werden. 2. Angelsaison 1. April bis 19. Oktober eines jeden Jahres. Das Watfischen ist bis zum 15. Juni eines jeden Jahres nicht gestattet. 3. Schonzeiten Die gesetzlichen Artenschonzeiten sind unbedingt zu beachten. Die Äsche ist in NRW ganzjährig geschützt! Gehakte Äschen sind mit ihrer Länge und dem genauen Fangort in der Diemel (z.B. zwischen Einlauf Glinde und Diemelbrücke oder Höhe der Minigolfanlage) einzutragen und schonend zurückzusetzen. 4. Mindestmaße Aal 50 cm Bachforellen 25 cm Regenbogenforellen 25 cm Entsprechend der Landesfischereiordnung NRW gilt: Fische, die einem Mindestmaß unterliegen, dürfen nicht als Köderfische verwendet werden. Lebende Köderfische dürfen nicht mitgeführt und zum Fang von Fischen verwendet werden. Wird ein untermaßiger Fisch beim Fang so schwer verletzt, dass mit seinem Eingehen gerechnet werden muss, ist dieser zu töten und zu vergraben. Eine Lebendhälterung von gefangenen Fischen ist verboten. 5. Köder Der Fischfang ist mit allen gesetzlich erlaubten Ködern gestattet. Verboten ist der Fischfang mit Wurm, lebenden Köderfisch und gefärbten Maden. Der Fang aller Kleinfischarten in der Diemel und ihren Nebenbächen ist verboten. Anfüttern ist verboten. Während der Zeit vom 01.04. bis 19.10. ist von Sonnenuntergang bis Sonnenaufgang das Grundangeln mit Wurm auf Aal in der gesamten Strecke erlaubt. Aalpöddern ist zu jeder Tageszeit gestattet. Es darf grundsätzlich nur mit einer Handangel und einem Köder geangelt werden. Beim Aalangeln dürfen 2 Grundruten mit je 1 Einzelhaken verwendet werden. 6. Fanglimit Pro Angeltag maximal 5 Salmoniden Pro Angelsaison 90 Salmoniden Pro Angelsaison 4 Schleien Pro Angelsaison 30 Aale 7. Fangkalender Jeder gefangene Fisch ist zu messen und mit seiner Länge unter der entsprechenden Rubrik in den Fangkalender einzutragen. Der Fangkalender ist – auch wenn kein Fisch gefangen wurde – bis zum 10. Januar des folgenden Jahres beim Gewässerwart oder der Ausgabestelle abzugeben. (s. Stempel im Kalender) Für nicht eingegangene Fangkalender wird ein Bußgeld von 50, - € erhoben. 8. Veräußerungsverbot Gefangene Fische dürfen nicht verkauft werden. 9. Vereinseigene Fischereiaufseher Der ASV Diemeltal e.V. Niedermarsberg setzt zur Kontrolle der Fischerei an dem unter Punkt 1. dieser Gewässerordnung genannten Streckenverlauf seiner Vereinsgewässer vereinseigene Fischeraufseher ein. Die Fischereiaufsicht erstreckt sich auf die Kontrolle a.) des Fischereischeins und des Fischereierlaubnisscheins, b.) der mitgeführten Fanggeräte und Fischbehälter, c.) auf die Überwachung der Einhaltung der Schonzeiten und die Überprüfung der Mindestmaße der gefangenen Fische und die Einhaltung des unter 6. genannten Fanglimits sowie d.) die Einhaltung tierschutzrechtlicher Vorschriften. Den Aufforderungen der Fischereiaufseher ist ohne Einschränkungen Folge zu leisten. Die Fischereiaufseher weisen sich durch einen vom Vorstand des Vereins ausgestellten Ausweis als Fischereiaufseher aus. 10. Verstöße Verstöße gegen diese Fischereiordnung können den sofortigen entschädigungslosen Entzug der Fischereierlaubnis zur Folge haben. Die Fischereierlaubnis kann zeitweilig oder auf Dauer versagt werden. Hierüber entscheiden die entsprechenden Organe des ASV. Den Anordnungen der Fischereiaufseher ist Folge zu leistet. 11. Sonderbestimmungen für Gäste Gäste dürfen nur in der im Erlaubnisschein gesondert gekennzeichneten Strecke fischen. Vom Einlauf Erlenbach bis zur Diemelbrücke (Hauptstraße) darf bis zum 31.Juli nur mit der Fliegenrute und Fliege gefischt werden. Vom 1.August an bis zum Saisonende darf auf dieser Strecke auch mit Spinner, Blinker und Wobbler geangelt werden. Das Watfischen ist bis zum 15. Juni eines jeden Jahres nicht gestattet. Das Nachtangeln ist nicht gestattet. Jedes Vereinsmitglied mit gültigem Fischereierlaubnisschein darf einen Gast zum Fischen mitnehmen. Der Gast kann dann zu den gleichen Bedingungen fischen wie das Vereinsmitglied. Der Gast hat einen Erlaubnisschein zu lösen. ASV Diemeltal e.V. Niedermarsberg Für das Präsidium gez. F.-J. Kies, G. Wegener, W. Wlasny
Gewässerordnung des ASV Diemeltal e.V. Niedermarsberg - gültig ab 23.02.2018